Verhaltenstherapie

 

Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt.

 
Lao Tse, chinesischer Philosoph 

Was ist Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie setzt an den Problemen an, unter denen der Patient aktuell leidet. Therapeut und Patient analysieren gemeinsam die bestehenden Schwierigkeiten und die Bedingungen, die die Probleme aufrechterhalten. 

Verhaltenstherapie ist zielorientiert, Therapeut und Patient formulieren gemeinsam ein Ziel. Ziele liegen dabei vor allem in der Veränderung von Gegenwart, weniger in der Berabeitung von Vergangenem. Anhand von Beispielen lernt der Patient seine Probleme besser zu verstehen und auf systematische Art und Weise zu lösen.

Verhaltenstherapie ermutigt Patienten zum aktiven Erproben von neuem Verhalten.  Verändertes Verhalten führt so zu verändertem Erleben (Reduktion von Angst).

Verhaltenstherapie unterstützt Patienten, möglichst schnell wieder allein zurecht zu kommen. Ein zentrales Ziel ist es, mehr Unabhängigkeit und persönliche Freiheit im Leben zu erreichen. 

Die Verhaltenstherapie motiviert u.a. den Patienten zum aktiven Erproben von neuen Verhaltens- bzw. Erlebens- und Problemlösestrategien. Diese Änderungen im Verhalten und Denken werden im geschützten therapeutischen Setting besprochen und zwischen den Sitzung ausprobiert. Sie sollen sich langfristig auf den Alltag des Patienten ausweiten und auf andere Bereiche übergehen.

Die Verhaltenstherapie ist kein Wundermittel, aber ein wissenschaftlich anerkannter Weg, zu neuen Möglichkeiten im Denken und Handeln zu führen, wodurch das gesamte Befinden zum Positiven verändert wird. Finden Sie gemeinsam mit mir die Ursachen und Entstehungsgeschichte Ihrer Probleme und lassen Sie uns diese gemeinsam angehen, um zukünftig besser mit Ihrer Situation zurecht zu kommen.

 

Wissenschaftliche Fundierung

Verhaltenstherapie stützt sich auf Erkenntnisse und Behandlungsleitlinien aus der Forschung, die individuell auf den einzelnen Patienten angepasst werden.
In Studien hat sich Verhaltenstherapie als die Behandlung erwiesen, die bei einem breiten Spektrum psychischer Störungen am erfolgversprechendsten ist, weshalb Verhaltenstherapie von Krankenkassen bezahlt wird. 

Ich helfe Ihnen dabei, bisherige Einstellungen, Gewohnheiten und Lösungsversuche zu hinterfragen.
Ich biete Ihnen konkrete Methoden, um mit Ihren Problemen besser zurecht zu kommen.
Ich unterstütze Sie bei:

  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Zwangsstörungen
  • Posttraumatischen Belastungen

 

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Verhaltenstherapie?

 Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Verhaltenstherapie unter folgender Voraussetzung:

 Die Verhaltenstherapie muss aus medizinischer Sicht erforderlich sein:

Sofern Sie von Ihrem Hausarzt oder Neurologen an einen Psychologischen Psychotherapeuten überwiesen werden, besteht in der Regel kein Zweifel des medizinischen Bedürfnisses. Dennoch werden in sogenannten probatorischen Sitzungen die Details, medizinische Notwendigkeit und Erfolgsaussicht einer Verhaltenstherapie vom Therapeuten erörtert. Die Übernahme für bis zu 5 probatorische Sitzungen ist von der gesetzlichen Krankenkasse gesichert. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

Sollte während der vergangenen zwei Jahre bereits eine psychotherapeutische Behandlung erfolgt sein, so ist eine ausführliche Begutachtung notwendig, bevor eine neue Therapie von der Krankenkasse genehmigt werden kann. Auch diese Begutachtung findet im Rahmen der probatorischen Sitzungen statt und bleibt kostenfrei für Sie.

Nachdem die Notwendigkeit einer Verhaltenstherapie festgestellt wurde, wird ein Antrag an die zuständige Krankenkasse gereicht. Meist erfolgt die Zusage innerhalb von 1-3 Wochen nach der Beantragung.

Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung oder einer Beihilfestelle versichert, so sollte vor Beginn einer Verhaltenstherapie geklärt werden, welche Kosten genau von der Krankenkasse übernommen werden können.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer kassenärztlichen Leistung jedes Quartal Ihre Krankenversicherungskarte, sowie die Überweisung Ihres behandelnden Arztes vorlegen, da ansonsten die Praxisgebühr erhoben werden muss.